DHd-Taskforces

Belange des DHd-Verbandes können über die Einrichtung von Taskforces adressiert werden. Darunter werden temporäre Zusammenschlüsse von DHd-Mitgliedern und ggf. anderen Akteur:innen verstanden, die ausgehend von einer konkreten Aufgabenstellung effektive Lösungsstrategien gemeinsam erarbeiten und umsetzen. Taskforces können sowohl vom Vorstand eingerichtet werden, als auch aus der DHd-Community an den Vorstand herangetragen werden.

§ Konstituierung
Taskforces werden durch den Vorstand eingesetzt. Soll eine Taskforce auf Initiative der DHd-Community eingerichtet werden, werden dem Vorstand eine Kurzbeschreibung des Vorhabens (max. 2 DIN A4-Seiten), ein Zeitplan, bereits feststehende Mitglieder sowie ggf. eine Kostenaufstellung für die Entscheidungsfindung vorgelegt. Der Vorstand entscheidet auf dieser Grundlage schnellstmöglich über die Einrichtung der Taskforce.

§ Kostenübernahme
Durchführung und Lösung der Aufgaben einer Taskforce können finanziell durch den DHd-Verband unterstützt werden. Art und Höhe der Förderung orientieren sich an der finanziellen Förderung von DHd-AGs. Formlose Anfragen sind an den Vorstand zu richten (Art der gewünschten Förderung und Kostenvoranschlag).

§ Beendigung einer Taskforce
Eine Taskforce gilt als beendet, wenn die Lösung für ein behandeltes Aufgabenfeld vorliegt. Sollte sich  das Unternehmen zu einem langfristigen Anliegen entwickelt haben, kann dieses ggf. über die Gründung einer DHd-AG fortwährend etabliert werden. Über die Beendigung einer Taskforce in Fällen, in denen keine Lösung gefunden und keine AG etabliert wurde, entscheidet der Vorstand nach Rücksprache mit den Mitgliedern der Taskforce.

Ansprechpartner:in für die DHd-Taskforces ist Rabea Kleymann (rabea.kleymann@phil.tu-chemnitz.de).

 

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