Stellungnahme zur Befristungspraxis an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen in Deutschland

Juni 2021

Präambel 

Als Vorstände von Verbänden, denen Wissenschaftler:innen auf befristeten ebenso wie auf unbefristeten Stellen angehören, möchten wir mit der vorliegenden Stellungnahme Position in der aktuellen Diskussion um das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) in Deutschland beziehen. Die Situation in Österreich, der Schweiz und Luxemburg ist zwar aktuell weniger im Fokus der Aufmerksamkeit, sie ist allerdings auch nicht grundsätzlich anders gelagert.  

Die Wissenschaftler:innen, die an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen auf befristeten Stellen arbeiten, leisten unter den in verschiedener Hinsicht belastenden Bedingungen des WissZeitVG hervorragende Arbeit und sind eine tragende Säule in Forschung, Lehre, Wissenstransfer und Selbstverwaltung an Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Sie verdienen bessere Rahmenbedingungen.  

Die betroffenen Wissenschaftler:innen und ihre Anliegen müssen von Einrichtungsleitungen, Landes- und Bundesministerien gehört werden. Teils seit Langem vorliegende Lösungsansätze müssen sachorientiert und offen diskutiert werden. So muss etwa das in Deutschland greifende WissZeitVG grundlegend reformiert werden, um die Arbeitsbedingungen für die Wissenschaftler:innen, die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Forschungsstandortes, und die Innovation, Effizienz und Nachhaltigkeit von Forschung, Lehre, Wissenstransfer sowie Selbstverwaltung an den Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen zu verbessern. 

Hintergrund

Am 10. Juni 2021 hat die auf Twitter aktive akademische Community ein “Erklärvideo” des deutschen Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zum WissZeitVG, das schon  2018 erschienen war, wiederentdeckt. Die Empörung über das Video, das Entfristungen mit der Verstopfung des Wissenschaftssystems gleichsetzt und Befristungen zur Bedingung für Innovation erklärt, hat sich daraufhin unter dem Hashtag #IchBinHanna formiert. Am 12. Juni 2021 wurde eine erste Stellungnahme des BMBF (PDF) veröffentlicht, die den Sinn des Gesetzes verteidigt und die Verantwortung für die Befristungspraxis an die Länder und Hochschulen verschiebt. Am 17. Juni folgte eine Videobotschaft des BMBF, die jedoch nicht auf wesentliche Kritikpunkte am bestehenden System einging. Inzwischen gibt es zahlreiche Stellungnahmen diverser Akteur:innen und ein breites Medienecho zum Thema. Schließlich hat am 24. Juni 2021 auch eine ‘Aktuelle Stunde’ im Deutschen Bundestag zu diesem Thema stattgefunden.  

Unsere Positionen

  1. Befristung ist weder Bedingung noch Motor für Innovation. Im Gegenteil, für innovative und nachhaltige Forschung, Lehre, Wissenstransfer und Selbstverwaltung sind häufige Personalwechsel und Einarbeitung neuer, teilweise unerfahrener Mitarbeiter:innen eine große Herausforderung. Auch jüngere Forschende benötigen längerfristige Perspektiven, um sich auf ihre Aufgaben konzentrieren zu können und nicht permanent nach der nächsten Stelle Ausschau halten zu müssen. Unbefristete Mitarbeitende sind nicht nur Garanten für kenntnisreiche und kontinuierliche Lehre, sondern auch für Forschung mit strategischer Weitsicht und Nachhaltigkeit sowie für Erfahrung im Antragswesen, der Wissenschaftskommunikation und der Selbstverwaltung. Sie sind unverzichtbarer Bestandteil eines handlungsfähigen, innovativen und strategisch denkenden Teams in Forschung, Lehre, Wissenstransfer und Selbstverwaltung. 
     
  2. Befristete Stellen für Wissenschaftler:innen nach der Promotion sind weder gerechtfertigt noch zielführend. Bei der Debatte um die Befristungspraxis an Hochschulen muss stärker zwischen der Promotionsphase einerseits und der Phase nach der Promotion andererseits unterschieden werden. Eine Befristung während der Promotionsphase ist akzeptabel, wenn die bezahlte Arbeitszeit auch die Arbeit an der Promotion umfasst und die Laufzeiten der Verträge deutlich besser an die tatsächliche, durchschnittliche Promotionsdauer angepasst werden. Dies kann ggfs. auch mit flexiblen Refinanzierungsmodellen geschehen, bei denen das Finanzierungsrisiko bei der Hochschule liegt, nicht bei den Promovierenden. Die Phase unmittelbar nach der Promotion sollte diejenige sein, in der hervorragend qualifizierten promovierten Wissenschaftler:innen attraktive Perspektiven eröffnet werden. Diese Wissenschaftler:innen sind kein ‘Nachwuchs’, sondern Expert:innen auf ihrem Gebiet und verdienen dauerhafte und mit schrittweisen Aufstiegsmöglichkeiten verbundene Perspektiven. Dies kann im Rahmen von Juniorprofessuren mit Tenure Track oder in neu zu definierenden, entfristeten Stellenkategorien nach dem Modell der “Lecturers” geschehen. 
     
  3. Das Verhältnis von befristeten zu unbefristeten Stellen muss sich deutlich verändern. Das derzeitige Verhältnis zwischen befristeten und unbefristeten Arbeitsverhältnissen an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen ist in einer eklatanten Schieflage, zumal im internationalen Vergleich. Diese Schieflage ist neben dem WissZeitVG, das den Universitäten zu viele Möglichkeiten der Befristung  lässt, auch der chronischen Unterfinanzierung der Universitäten zuzuschreiben, deren Finanzierung sich seit Jahrzehnten zu Gunsten der (grundsätzlich befristeten) Drittmittelfinanzierung und zu Ungunsten ihrer (langfristigen) Grundfinanzierung verschiebt. Änderungen an Rechtslage und Finanzierung sind notwendig, um diese Schieflage zu beheben. Das Zukunftsprogramm “Studium und Lehre” kann ein erster Schritt in die richtige Richtung sein, wenn es in geeigneter Form, das heißt mit einem hohen Anteil unbefristeter Beschäftigungsverhältnisse, umgesetzt wird. Auch Modelle, bei denen dauerhaft eingerichtete Stellen durch Projektmittel ganz oder teilweise refinanziert werden, müssen in der Breite erprobt werden. In Stellenplänen dauerhaft verankerte, aber befristet besetzte Stellen zur Promotion (zum Beispiel gekoppelt an Professuren) sollten beim Auslaufen eines befristeten Vertrages nicht von Stellensperren betroffen sein, um Sparpläne der jeweiligen Fachbereiche und Universitäten zu erfüllen.
     
  4. Für Daueraufgaben müssen Personen mit Dauerstellen eingestellt werden. An Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen gibt es eine ganze Reihe von Stellenkategorien, die für innovative, effiziente, nachhaltige und sichtbare Forschung, Lehre, Wissenstransfer und Selbstverwaltung notwendig sind, aber nicht den etablierten Stellenkategorien – wie den in erster Linie fachlich verankerten Akademischen Rät:innen, Lehrbeauftragten für besondere Aufgaben oder Professor:innen – entsprechen und dauerhafte Aufgaben betreffen. Gemeint sind Positionen, die mit Aufgaben aus den Bereichen Research Software Engineering, forschungsnahe Infrastrukturangebote, Forschungsdatenmanagement oder Wissenschaftskommunikation befasst sind. Sie sind in den informatiknahen Geisteswissenschaften, etwa den Digital Humanities, aber bei Weitem nicht nur dort, von großer Bedeutung für Forschung und Lehre. In der Regel handelt es sich um Daueraufgaben, die professionell, effizient und nachhaltig nur von entsprechend qualifizierten und dauerhaft angestellten Personen erfüllt werden können. Auch die Lehrkräfte für besondere Aufgaben erledigen meist Daueraufgaben und sollten unbefristet beschäftigt werden.   
     
  5. Attraktive Arbeitsbedingungen für internationale Wettbewerbsfähigkeit. Attraktive Arbeitsbedingungen sind ein zentraler Baustein dafür, um die Besten für eine Karriere in der Wissenschaft zu begeistern. Unbefristete Verträge sind ein wichtiger Teil solcher attraktiver Arbeitsbedingungen. Das derzeitige System bevorzugt tendenziell diejenigen Wissenschaftler:innen, die das Risiko und die Unsicherheit der immer neuen Befristungen eingehen können, weil sie entsprechenden familiären und/oder finanziellen Rückhalt haben. 
     
  6. Keine Abwälzung des Risikos von Bund, Land und Einrichtungen an die einzelnen Forschenden. Die durch das WissZeitVG etablierte Befristungspraxis bedeutet ein erhebliches individuelles Risiko für viele Wissenschaftler:innen. Ihre Situation ist häufig von Zukunftsängsten begleitet, erfordert oft vielfache Wechsel des Lebensmittelpunkts und schränkt soziale Mobilität ein. Diese Situation ist keine individuelle Entscheidung, die durch Initiativen der Einzelnen, Verhandlungen mit dem Arbeitgeber oder individuelle Risikoabwägung gelöst werden kann. Diese Situation ist systembedingt und muss auf der Ebene des Systems – das heißt in erster Linie auf der Ebene der gesetzlichen Rahmenbedingungen und der Finanzierungsmodalitäten von Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen – adressiert werden. 
     
  7. Die Befristungspraxis führt zu Mehraufwand bei allen Beteiligten und ist ineffizient. Der Aufwand, der mit der Befristungspraxis verbunden ist, sollte nicht unterschätzt werden. Auf Seiten der Verwaltung und Professor:innenschaft sind regelmäßige Ausschreibungen, Bewerbungsverfahren und Befristungsbegründungen notwendig. Es kommt dabei häufig zu Besetzungsverzögerungen und es entsteht hoher Aufwand für die Einarbeitung neuer Kolleg:innen. Auf Seiten der Wissenschaftler:innen auf befristeten Stellen ist die Notwendigkeit, zahlreiche Bewerbungen zu schreiben und Anträge auf Drittmittel zu entwickeln, sowohl mit großem Zeitaufwand als auch mit erheblichem Stress verbunden. 
     
  8. Das WissZeitVG hat in Deutschland nicht zu den eigentlich gewünschten Effekten geführt und muss grundlegend reformiert werden. Das WissZeitVG schützt Arbeitnehmer:innen in der Wissenschaft nicht vor einer Kette befristeter Arbeitsverhältnisse, sondern befördert diese Praxis. Wir bezweifeln, dass das Wissenschaftssystem durch das WissZeitVG tatsächlich leistungsfähiger ist, als es ohne das Gesetz wäre. Die kollektive Prekarität und das Leid der Betroffenen sind aber unübersehbar und gut dokumentiert. Die mangelnde Klarheit des Gesetzes (unter anderem bzgl. des Qualifikationsbegriffs) führt zu Rechtsunsicherheit, sowohl bei Hochschulen und außeruniversitären Einrichtungen als auch bei den betroffenen Wissenschaftler:innen. Sie führt auch dazu, dass sich junge, vielversprechende Wissenschaftler:innen nicht auf eine unsichere Karriere einlassen wollen, womit Lehre und Forschung fähige Köpfe verloren gehen. Das BMBF verteidigt einerseits die rechtlichen Rahmenbedingungen des WissZeitVG, die zu den aktuellen Befristungsquoten von rund 90% geführt haben. Es fordert andererseits die Einrichtung von mehr Dauerstellen durch die Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Dieser Widerspruch zeigt, dass ein neuer Prozess der Konsensbildung zu den rechtlichen, finanziellen und organisatorischen Rahmenbedingungen für Forschung, Lehre, Wissenstransfer und Selbstverwaltung notwendig ist. 

Wir sind aus den genannten Gründen davon überzeugt, dass eine unabhängige Evaluation und grundlegende Reform des WissZeitVG nicht nur aus Sicht der befristet beschäftigten Wissenschaftler:innen wichtig und dringlich sind. Vielmehr würden alle Akteure an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen von einem deutlich höheren Anteil dauerhaft beschäftigter, insbesondere promovierter, Wissenschaftler:innen profitieren. Deswegen fordern wir die Politik auf, endlich die Weichen hierfür zu stellen. 

Initiation der Stellungnahme:

Folgende Verbände und Initiativen haben sich der Stellungnahme angeschlossen (alphabetisch):

  • Deutsche Vereinigung für Religionswissenschaft
  • Gesellschaft für Hochschulgermanistik im DGV
  • Gesellschaft für Medienwissenschaft
  • Hochschulverband Informationswissenschaft
  • Mediävistenverband
  • romanistik.de

Zu den Verbänden und Initiativen:

Der Verband Digital Humanities im deutschsprachigen Raum e.V. (DHd-Verband) vertritt die Interessen der Forschenden in Deutschland, Österreich, der Schweiz und darüber hinaus, die in den digitalen Geisteswissenschaften aktiv sind. Weitere Informationen unter: https://dig-hum.de.

Die Deutsche Vereinigung für Religionswissenschaft (DVRW e.V.) ist die wissenschaftliche Fachgesellschaft der deutschen Religionswissenschaft. Weitere Informationen unter: http://www.dvrw.de.

Die Gesellschaft für Hochschulgermanistik im DGV sieht die Förderung von Wissenschaft und Forschung in der deutschsprachigen Germanistik als ihr grundlegendes Ziel. Weitere Informationen unter: https://gesellschaft-fuer-hochschulgermanistik.de.

Die Gesellschaft für Medienwissenschaft (GfM) ist die Fachgesellschaft der deutschsprachigen Medienwissenschaft. Weitere Informationen unter: https://gfmedienwissenschaft.de/.

Der Hochschulverband Informationswissenschaft ist die wissenschaftliche Vereinigung der auf den Gebieten informationswissenschaftlicher Forschung, Lehre und Praxis Tätigen. Weitere Informationen unter: www.informationswissenschaft.org

Der Mediävistenverband ist mit über 1100 Mitgliedern die führende mediävistische Vereinigung in Europa und versteht sich als Interessenvertretung in allen wissenschaftlichen und hochschulpolitischen Belangen der Mediävistik. Weitere Informationen unter: https://www.mediaevistenverband.de.

romanistik.de e.V. ist der Trägerverein der seit 1999 bestehenden, unabhängigen Plattform romanistik.de für Informationen rund um die Romanistik. Weitere Informationen unter: https://romanistik.de/romanistikde

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Rückmeldung zur Stellungnahme:

- Wir möchten gerne Rückmeldung aus der Community aufnehmen, um ggfs. eine erweiterte Fassung dieser Stellungnahme zu publizieren. Bitte nutzen Sie hierfür unser Feedback-Formular.

Redaktioneller Hinweis: Am 7.7.und am 4.8.2021 wurde der ursprüngliche Text der Stellungnahme aufgrund der Mitunterzeichnung weiterer Verbände und Initiativen leicht angepasst und Namen und Angaben zu den mitunterzeichnenden Verbänden und Initiativen hinzugefügt.

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