Mitglied werden

Sie möchten Mitglied im DHd-Verband werden oder haben eine Frage zu Ihrer bestehenden Mitgliedschaft? Dann finden Sie auf dieser Seite alle hierfür relevanten Informationen.

  1. Verwendung Ihrer Beitragsgebühr
  2. DHd-Leistungen für Sie
  3. Mitgliedschaftsgebühren
  4. Mitglied werden
  5. Kündigung der Mitgliedschaft

1. Verwendung Ihrer Beitragsgebühr

Mit Ihrer Mitgliedschaft werden Sie Teil eines interdisziplinären Verbunds von Digital Humanists, der sich in besonderer Weise für die Förderung der DH im deutschsprachigen Raum einsetzt und die gemeinsamen Interessen seiner Mitglieder auch nach außen deutlicher vertreten will. Neben den jährlichen Konferenzen werden andere Foren entstehen, die einen kontinuierlichen Austausch der Mitglieder untereinander, aber auch mit Vertretern von Wissenschaft, Politik und Kultur ermöglichen.

Als Mitglied unterstützen Sie mit Ihrem Beitrag also wichtige gemeinsame Anliegen wie:

  • Vertretung der Digital Humanities im deutschsprachigen Raum gegenüber DFG, BMBF und anderen Forschungsförderern
  • Vernetzung der deutschsprachigen Digital Humanists durch Konferenzen, Workshops, Publikationen etc.
  • Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses durch Stipendien und Summer Schools
  • Aufbau einer gut sichtbaren Open Access-Publikationsplattform für deutschsprachige Publikationen zu den Digital Humanities
  • Einbindung in den europäischen sowie den internationalen Fachverband (EADH und ADHO)

2. DHd-Leistungen für Sie

Als Mitglied von DHd erwerben Sie automatisch und kostenfrei zugleich die Vollmitgliedschaft im europäischen Dachverband European Association of Digital Humanities (EADH). Sie erhalten damit u. a. erheblich reduzierte Kongressgebühren, sind antragsberechtigt für Stipendien von DHd, EADH und ADHO sowie diverse weitere Fördermaßnahmen und erhalten zudem erheblich reduzierte Subskriptionsgebühren für die Zeitschrift Digital Scholarship in the Humanities (DSH). Die jeweils gültigen Preise sowie die Subskriptionsmöglichkeit finden Sie auf der Website von Oxford University Press im Abschnitt "Members - EADH Associate Organisations" (AIUCD, DHd, CzADH, DH Russia, DHN).

3. Mitgliedschaftsgebühren

Der DHd-Verband bietet verschiedene Mitgliedschaftstarife an: einen regulären Tarif sowie einen ermäßigten Tarif für Studierende oder andere Ermäßigungsberechtigte.

  • Regulärer Tarif: 65 €
  • Ermäßigter Tarif: 30 €

Für die Inanspruchnahme der ermäßigten Tarife ist ein Nachweis erforderlich; siehe "Bin ich anspruchsberechtigt"?

Alle Mitgliedschaften gelten für ein Kalenderjahr. Sie verlängern sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern sie nicht mindestens 2 Monate vor Ablauf des aktuellen Kalenderjahres gekündigt werden (siehe auch DHd-Satzung §6). Der Einzug der Mitgliedsgebühren erfolgt einmal jährlich per Lastschrift; alternativ können Sie auch direkt per Paypal zahlen.

4. Mitglied werden

DHd-Neumitglieder

"Ich möchte DHd-Mitglied werden":

Hinweise:

  • Von 18.12.2024 bis 06.01.2025 können keine neuen Mitgliedschaften bearbeitet werden. 
    Danach werden alle in der Zwischenzeit eingegangenen Anträge umgehend bearbeitet, die Mitgliedschaft gilt dann ungeachtet des Zeitpunkts der Antragstellung ab 2025 - die Anmeldung zum Early Bird Tarif für die DHd2025 Jahrestagung wird also noch problemlos möglich sein
    Wir bitten um Ihre Geduld und wünschen einen erholsamen Jahreswechsel.
  • Eine institutionelle Mitgliedschaft im DHd-Verband ist nicht möglich.
  • Nach Ihrer Anmeldung für eine DHd-Mitgliedschaft erhalten Sie in wenigen Tagen eine Bestätigung Ihrer DHd-Mitgliedschaft sowie Ihre DHd-Mitgliedsnummer.

5. Kündigung der Mitgliedschaft

Wenn Sie aus dem Verband austreten wollen, bekunden Sie Ihren Austrittswunsch bitte formlos mittels einer Nachricht an den Vorstand bzw. den Schatzmeister des Verbandes: dhd-schatzmeister@dig-hum.de. Bitte beachten Sie die Kündigungsfrist. Der Austritt ist nur mit einer Frist von mindestens zwei Monaten zum Ende des jeweiligen Geschäftsjahres möglich. Wird diese Frist nicht eingehalten, wird der Austritt erst zum Ende des nächsten Geschäftsjahres wirksam (siehe auch DHd-Satzung §6).

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