Die 4. Tagung „Digital Humanities im deutschsprachigen Raum“ wird vom 13. bis 18. Februar 2017 an der Universität Bern mit dem Thema „Digitale Nachhaltigkeit“ stattfinden. Wir bitten um die Einreichungen von Abstracts in den Kategorien ‚Vortrag‘, ‚Poster‘, und ‚Panel‘. Zusätzlich nehmen wir Vorschläge für Workshops, die am 13. und 14. Februar stattfinden werden, entgegen. Der Einreichungsfrist endet neu am 26. August 2016.
Nähere Informationen finden Sie weiter unten unter ‚Inhalte‘, ‚Formales‘ und ‚Bewertung der Beiträge‘.
Das Konzept der ‚nachhaltigen Entwicklung‘ hat Eingang in die weltweite Diskussion um Schutz und Stabilität der natürlichen und sozialen Umwelt gefunden. Es ist aber auch für digitale Kontexte von grundlegender Relevanz. Allerdings spielen dabei die spezifischen Bedingungen der Nutzung und Konservierung digitaler Güter eine besondere Rolle. Für die langfristige Sicherung digitaler Daten und wissenschaftlicher Erkenntnisse besteht angesichts äusserst schnelllebiger technischer Entwicklungen ein grundsätzlicher Bedarf, der von allen Beteiligten (Produzenten, Institutionen, Politik) Reflexion, Handeln und Koordination erfordert. Die in einem rasanten Wandel begriffene IT-Welt orientiert sich vor allem an Bedürfnissen der Gegenwart und hat für künftige Belange und Notwendigkeiten noch kein hinreichend ausgereiftes Problembewusstsein entwickelt. Es besteht mithin der Bedarf, Komponenten und Grundlagen eines Konzepts für ‚digitale Nachhaltigkeit‘ zu schaffen.
‚Digitale Nachhaltigkeit‘ bedeutet, dass digitale Wissensgüter auf eine langfristig zugängliche und Ressourcen-schonende Weise eingesetzt und weiterentwickelt werden: Software, Datenbanken und Artefakte von Kulturgütern (z.B. Editionen, Bilder, Karten) müssen so zugänglich gemacht werden, dass ihre dauerhafte Nutzbarkeit gewährleistet ist. Dies betrifft nicht nur die Daten selbst, sondern auch das Wissen um ihre Interpretation und Nutzung. Voraussetzung dafür ist deren transparente Informationsarchitektur sowie die lückenlose Nachvollziehbarkeit ihrer Entstehung und Weiterverarbeitung. Rechtliche, organisatorische, technische oder finanzielle Hindernisse dürfen die Nutzung, Veränderung und Weiterverbreitung digitaler Informationen nicht behindern. Denn je offener und partizipativer digitale Güter geschaffen, weiterentwickelt und konserviert werden, desto allgemeiner und nachhaltiger ist das darin gespeicherte Wissen für gegenwärtige und künftige Gesellschaften zugänglich.
Im Rahmen der Tagung sollen daher unter anderem folgende Fragen verfolgt werden:
Unabhängig von dieser Schwerpunktsetzung sind aber auch Beiträge zu allen Bereichen der digitalen Geisteswissenschaften willkommen. Dazu gehören unter anderem:
Es können eingereicht werden:
Für die Einreichung der Abstracts müssen Sie sich auf https://www.conftool.com/dhd2017/ registrieren und eine mit dem DHConValidator-Webservice erstellte dhc-Datei zur Begutachtung einreichen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Luisa Jakob, Digital Humanities Bern.
Die Frist für die Einreichung von Beiträgen läuft am 26.08.2016 ab. Eine Benachrichtigung darüber, ob der Beitrag angenommen wurde, wird bis 01.11.2016 versandt.
Die primäre Sprache der Veranstaltung ist Deutsch. In der Regel wird erwartet, dass von einem Verfasser / einer Verfasserin / einer Projektgruppe nur ein Poster oder Vortrag eingereicht wird. Eine Beteiligung von Beitragenden darüber hinaus an maximal einem Panel oder Workshop ist jedoch möglich.
Poster (Abstracts: mindestens 500, maximal 750 Wörter) können zu jedem Thema des Call for Papers eingereicht werden. Sie können auch den Stand einzelner Projekte anschaulich beschreiben oder Software demonstrieren.
Vorträge (Abstracts: mindestens 1200, maximal 1500 Wörter) stellen unveröffentlichte Ergebnisse dar, und / oder berichten über die Entwicklung von signifikanten neuen Methoden oder digitalen Ressourcen und / oder stellen ein methodisch / theoretisches Konzept vor. Für die einzelnen Vorträge sind 20 Minuten Präsentationszeit und 10 Minuten für Fragen vorgesehen. Es wird erwartet, dass im Abstract zumindest signifikante Zwischenergebnisse vorgelegt werden. Vortragsvorschläge sollten den Forschungsbeitrag in geeigneter Weise auf dem Hintergrund des Forschungsstands kontextualisieren und seine Bedeutung für die (digitalen) Geisteswissenschaften oder einen jeweiligen Teilbereich deutlich machen. Ein Literaturverzeichnis ist beizufügen. Für die Ankündigung von Vorhaben, zu denen noch keine Zwischenergebnisse vorliegen, ist das Posterformat vorgesehen.
Panels bieten drei bis sechs Teilnehmerinnen und Teilnehmern die Möglichkeit ein Thema auf der Basis einleitender Kurzvorträge zu diskutieren. In der Regel wird erwartet, dass von der 90-minütigen Sitzung je ein Drittel auf die vorbereiteten Statements, die Diskussion innerhalb des Panels und die Diskussion des Panels mit dem Publikum entfällt. Die Panel-Organisatorinnen und Organisatoren reichen eine kurze Beschreibung des Themas im Umfang von mindestens 1200, maximal 1500 Wörtern ein und bestätigen die Bereitschaft der aufgeführten Personen, am Panel teilzunehmen. Für die Annahme eines Panelvorschlags ist die stringente Darlegung des thematischen bzw. methodischen Zusammenhangs der Einzelbeiträge von entscheidender Bedeutung.
Die Vorschläge sollten die folgenden Informationen enthalten:
Workshops dauern einen halben Tag. Von den Workshopleiterinnen und -leitern wird erwartet, dass sie sich für die Konferenz anmelden.
Bewertungskriterien
Bewertungsskala (Punkte):
Es können demnach maximal 60 Punkte erreicht werden.