Die sogenannte EU Copyright Direktive (genauer: "Directive on Copyright in the Digital Single Market") könnte weitreichende Konsequenzen auch für Forschung und Lehre in den (digitalen) Geisteswissenschaften haben. Nach längerer Vorbereitung hat das Europäische Parlement ihr am 12. September 2018 zugestimmt. Derzeit befindet sie sich in den sogenannten Trilog-Gesprächen für letzte Abstimmungen zwischen Europäischer Kommission, Europarat und Europäischem Parlament. Im Januar 2019 soll ein dann eine Fassung vorliegen, über die abgestimmt werden kann.
Die bibliotheksnahe Initiative SPARC Europe hat im September 2018 ein kurzes Positionspapier aus Sicht von Bibliotheken und anderen Gedächtniseinrichtungen veröffentlicht, das auch für Forschung und Lehre in den (digitalen) Geisteswissenschaften große Relevanz hat. Neben dem Hinweis auf einige positive Entwicklungen in der neuesten Fassung der Copyright Direktive zeigt das Positionspapier auch auf, welche Risiken mit der derzeitigen Fassung des Textes für Forschung und Lehre weiterhin vorhanden sind. Dies betrifft insbesondere Artikel 3 zu Regelungen bezüglich Text- und Data Mining, Artikel 11 zu neuen Lizenzbestimmungen für das Verlinken von Presseerzeugnissen und Artikel 13 zur Rechtsprüfung beim Upload von Inhalten in Repositories.
Der DHd-Verband möchte sich dem Positionspapier der SPARC Direktive hiermit anschließen und die Notwendigkeit unterstreichen, das europäische Urheberrecht so zu gestalten, dass in europaweit einheitlicher Weise Forschung und Lehre bestmöglich, breit und eindeutig unterstützt und die Nutzung und Entwicklung neuer digitaler Methoden zur Erschließung, Analyse und Dissemination geisteswissenschaftlich relevanter Datenbestände gefördert werden.
Weiterführende Hinweise