Mit Mitteln des Auswärtigen Amtes fördert der DAAD mit dem Kongress- und Vortragsreisenprogramm die aktive Teilnahme deutscher Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an Kongressen im Ausland sowie Vortragsreisen ins Ausland. Voraussetzung ist, dass die aktuell wichtigen thematischen Beiträge für die weitere wissenschaftliche Entwicklung der Wissenschaftler von Bedeutung sind.
Es werden zwei Programmlinien angeboten:
Die Förderlinie "Kongressreisen" ermöglicht die aktive Teilnahme an einer ausgewiesenen internationalen wissenschaftlichen Veranstaltung (Kongress, Symposium, etc.) im Ausland. Es muss ein enger Zusammenhang zwischen den forschungsbezogenen Arbeiten oder Planungen des Antragstellers sowie dem Thema und dem Inhalt der Veranstaltung gegeben sein.
Die Förderlinie "Vortragsreisen" soll es Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern ermöglichen, schriftliche Einladungen ausländischer Kollegen oder wissenschaftlicher Institutionen anzunehmen, um dort (außerhalb von Kongressen, Symposien, Seminaren, Workshops etc.) über eigene aktuelle Forschungsergebnisse und wissenschaftliche Arbeiten zu berichten und Erfahrungen mit Wissenschaftlern des Gastlandes auszutauschen.
Eine Förderung setzt sich zusammen aus der jeweils gültigen DAAD-Reisekostenpauschale, einem Zuschuss zu den Tagungsgebühren sowie einer Aufenthaltspauschale für die Dauer der Teilnahme an der Veranstaltung.
Für Vortragsreisen wird ein Zuschuss in Höhe der jeweiligen DAAD-Reisekostenpauschale gezahlt. Teilnehmer, die aufgrund ihrer Forschungstätigkeit vom Ausland aus anreisen, erhalten einen Zuschuss zu den Reisekosten von maximal 80 Prozent des nachgewiesenen Preises für einen Flug der Economy Class.
Bestehen Finanzierungsmöglichkeiten von dritter Seite oder wird die Reise aus anderen Quellen (z.B. eigener Arbeitgeber) gefördert, müssen vorrangig diese Mittel in Anspruch genommen werden. Es ist ein Nachweis zu erbringen, mit dem die anderweitig gewährte Förderung belegt wird. Die anderweitig gewährten Leistungen werden auf die vom DAAD bewilligten Leistungen angerechnet.
Während der Promotion sowie in den ersten fünf Jahren nach der Promotion ist eine Förderung alle 12 Monate möglich, danach nur alle 24 Monate.
Eine Förderung von Angestellten außeruniversitärer Foirschungseinrichtungen ist nur während der Promotion sowie in den ersten fünf Jahren nach der Promotion möglich.
Die Fünf-Jahres-Regelung verlängert sich, sollten Sie für diesen Zeitraum Kindererziehungszeiten für Kinder unter 12 Jahren nachweisen können (z.B. durch Geburtsurkunde).
Mehr Informationen unter hier.
Generelle Auskünfte zum Antragsverfahren:
Tel.: 0228 - 882 180
E-Mail: auslandsstudium@daad.de