Wissenschaftliche Sammlungen an Hochschulen und Universitäten sind bedeutende Infrastrukturen. Ihre vielfältigen Potenziale können jedoch erst ausgeschöpft werden, wenn Möglichkeiten der Digitalisierung optimal genutzt werden. Die Stabsstelle Sammlungen und Museen der FAU setzt sich dafür ein, universitäre Sammlungen dabei zu unterstützen. Zu den zentralen Arbeits- und Kompetenzbereichen zählen hierbei Recht und Ethik im digitalen Raum. Für diese Bereiche und konkret mit Blick auf die Digitalisierung von wissenschaftlichen Objekten und Sammlungen sucht die FAU zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine engagierte, fachlich erfahrene und im kollaborativen Arbeiten versierte Person.
Ihre Aufgaben:
Notwendige Qualifikation
Wir bieten
Stellenzusatz
Die Position ist für die Dauer von zwei Jahren befristet und kann von einer Vollzeit-Kraft oder zwei Teilzeit-Kräften mit jeweils 20,05 Wochenstunden ausgeübt werden.
Bei Fragen zur ausgeschriebenen Stelle steht Ihnen Herr Andraschke unter der Telefonnummer 09131/85-20745 oder per E-Mail an udo.andraschke@fau.de zur Verfügung.
Wir bitten Sie, die Onlineplattform der FAU zu nutzen und von Bewerbungen auf dem Postweg oder per E-Mail abzusehen. Bewerbungen, die auf dem Postweg bei uns eingehen, werden nach Abschluss des Verfahrens nicht zurückgesendet. Die Bewerbungsfrist endet am 06.10.2023.
Wegen der im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren zu erhebenden personenbezogenen Daten bitten wir Sie unsere Informationen nach Art. 13 und 14 Datenschutzgrundverordnung unter www.fau.de zu beachten.
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Für alle Stellenausschreibungen gilt: Die Friedrich-Alexander-Universität fördert die berufliche Gleichstellung der Frauen. Frauen werden deshalb ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben.
Schwerbehinderte im Sinne des Schwerbehindertengesetzes werden bei gleicher fachlicher Qualifikation und persönlicher Eignung bevorzugt berücksichtigt, wenn die ausgeschriebene Stelle sich für Schwerbehinderte eignet. Details dazu finden Sie in der jeweiligen Ausschreibung unter dem Punkt "Bemerkungen".
Bei Wunsch der Bewerberin, des Bewerbers, kann die Gleichstellungsbeauftragte zum Bewerbungsgespräch hinzugezogen werden, ohne dass der Bewerberin, dem Bewerber dadurch Nachteile entstehen.
Ausgeschriebene Stellen sind grundsätzlich teilzeitfähig, es sei denn, im Ausschreibungstext erfolgt ein anderweitiger Hinweis.