Call for Papers 2017

Die 4. Tagung „Digital Humanities im deutschsprachigen Raum“ wird vom 13. bis 18. Februar 2017 an der Universität Bern mit dem Thema „Digitale Nachhaltigkeit“ stattfinden. Wir bitten um die Einreichungen von Abstracts in den Kategorien ‚Vortrag‘, ‚Poster‘, und ‚Panel‘. Zusätzlich nehmen wir Vorschläge für Workshops, die am 13. und 14. Februar stattfinden werden, entgegen. Der Einreichungsfrist endet neu am 26. August 2016.

Nähere Informationen finden Sie weiter unten unter ‚Inhalte‘, ‚Formales‘ und ‚Bewertung der Beiträge‘.

I. Inhalte

Das Konzept der ‚nachhaltigen Entwicklung‘ hat Eingang in die weltweite Diskussion um Schutz und Stabilität der natürlichen und sozialen Umwelt gefunden. Es ist aber auch für digitale Kontexte von grundlegender Relevanz. Allerdings spielen dabei die spezifischen Bedingungen der Nutzung und Konservierung digitaler Güter eine besondere Rolle. Für die langfristige Sicherung digitaler Daten und wissenschaftlicher Erkenntnisse besteht angesichts äusserst schnelllebiger technischer Entwicklungen ein grundsätzlicher Bedarf, der von allen Beteiligten (Produzenten, Institutionen, Politik) Reflexion, Handeln und Koordination erfordert. Die in einem rasanten Wandel begriffene IT-Welt orientiert sich vor allem an Bedürfnissen der Gegenwart und hat für künftige Belange und Notwendigkeiten noch kein hinreichend ausgereiftes Problembewusstsein entwickelt. Es besteht mithin der Bedarf, Komponenten und Grundlagen eines Konzepts für ‚digitale Nachhaltigkeit‘ zu schaffen.

‚Digitale Nachhaltigkeit‘ bedeutet, dass digitale Wissensgüter auf eine langfristig zugängliche und Ressourcen-schonende Weise eingesetzt und weiterentwickelt werden: Software, Datenbanken und Artefakte von Kulturgütern (z.B. Editionen, Bilder, Karten) müssen so zugänglich gemacht werden, dass ihre dauerhafte Nutzbarkeit gewährleistet ist. Dies betrifft nicht nur die Daten selbst, sondern auch das Wissen um ihre Interpretation und Nutzung. Voraussetzung dafür ist deren transparente Informationsarchitektur sowie die lückenlose Nachvollziehbarkeit ihrer Entstehung und Weiterverarbeitung. Rechtliche, organisatorische, technische oder finanzielle Hindernisse dürfen die Nutzung, Veränderung und Weiterverbreitung digitaler Informationen nicht behindern. Denn je offener und partizipativer digitale Güter geschaffen, weiterentwickelt und konserviert werden, desto allgemeiner und nachhaltiger ist das darin gespeicherte Wissen für gegenwärtige und künftige Gesellschaften zugänglich.

Im Rahmen der Tagung sollen daher unter anderem folgende Fragen verfolgt werden:

  • Welche technischen Möglichkeiten stehen für die nachhaltige Sicherung digitaler Güter zur Verfügung?
  • Welche Voraussetzungen und Entwicklungsmöglichkeiten für nachhaltige Nutzung bergen Software und Markup-Sprachen?
  • Welche Erfahrungen, Erfolge und Bedürfnisse gibt es in Bezug auf die kooperative Erarbeitung von Datenstandards in den digitalen Geisteswissenschaften?
  • Wie verhalten sich Projekte und Plattformen in den Geisteswissenschaften (z.B. Editionen, Datenbanken) zu Fragen der Langzeitsicherung?
  • Welche konkreten institutionellen Voraussetzungen und Initiativen für ‚digitale Nachhaltigkeit‘ bestehen in den deutschsprachigen Ländern sowie in den jeweiligen nationalen und internationalen Kontexten?
  • Wie sollen tragfähige Konzepte der digitalen Nachhaltigkeit im Wissenschaftsbetrieb aussehen? In welchem Verhältnis stehen sie zu Konzepten wie Open Science, Open Data, Open Access auf der einen und den Verwertungsinteressen von Forschenden und kommerziellen Akteuren auf der anderen Seite?
  • Wie lässt sich die Provenienz der Daten bis zu ihrer Entstehung zurückverfolgen und damit deren Authentizität, Verlässlichkeit und Integrität gewährleisten?
  • Welche Rollen kommen den traditionellen Gedächtnisinstitutionen (Archiven, Bibliotheken, Museen) bei der Sicherung der digitalen Nachhaltigkeit zu? Welche Kooperationserfahrungen gibt es?

Unabhängig von dieser Schwerpunktsetzung sind aber auch Beiträge zu allen Bereichen der digitalen Geisteswissenschaften willkommen. Dazu gehören unter anderem:

  • Beispiele für disziplinspezifische Forschungsprojekte in den Geisteswissenschaften, sowohl in ihren objektbezogenen (Archäologie, Ur- und Frühgeschichte, Kunstgeschichte, Theater- und Musikwissenschaft usw.) als auch in ihren textbezogenen Ausprägungen.
  • Alle Aspekte der Modellierung geisteswissenschaftlicher Inhalte und Forschungsprozesse, Probleme des Markups und anderer Ansätze zur Formalisierung von Inhalten, insbesondere auch im Bereich der semantischen und graphorientierten Technologien.
  • Aspekte der Nutzung von Big Data-Datenpools bzw. Datamining für geisteswissenschaftliche Forschung.
  • Modelle und Praxiserfahrungen von Curricula und Ausbildungsgängen im Bereich der DH.
  • Innovative digitale Formen der wissenschaftlichen Kommunikation, Veränderung des Publikationswesens.
  • Durch innovative Softwarewerkzeuge ermöglichte neue methodische Ansätze.
  • Entstehende Technologien sowie 3D-Printing, tragbare Geräte, das „Internet of Things“ und ihre geisteswissenschaftlichen Anwendungen.
  • neue Formen der Visualisierung von Forschungsergebnissen.

II. Formales

Es können eingereicht werden:

  • Poster (Abstract von mindestens 500, maximal 750 Wörtern).
  • Vorträge (Abstract von mindestens 1200, maximal 1500 Wörtern).
  • Panels (minimal 3, maximal 6 Teilnehmerinnen und Teilnehmer, ein Abstract von mindestens 1200, maximal 1500 Wörtern).
  • Vor der Konferenz stattfindende Workshops (Vorschlag von mindestens 1200, maximal 1500 Wörtern).

Für die Einreichung der Abstracts müssen Sie sich auf https://www.conftool.com/dhd2017/ registrieren und eine mit dem DHConValidator-Webservice erstellte dhc-Datei zur Begutachtung einreichen. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Luisa Jakob, Digital Humanities Bern.

Die Frist für die Einreichung von Beiträgen läuft am 26.08.2016 ab. Eine Benachrichtigung darüber, ob der Beitrag angenommen wurde, wird bis 01.11.2016 versandt.

Die primäre Sprache der Veranstaltung ist Deutsch. In der Regel wird erwartet, dass von einem Verfasser / einer Verfasserin / einer Projektgruppe nur ein Poster oder Vortrag eingereicht wird. Eine Beteiligung von Beitragenden darüber hinaus an maximal einem Panel oder Workshop ist jedoch möglich.

1) Posterpräsentationen

Poster (Abstracts: mindestens 500, maximal 750 Wörter) können zu jedem Thema des Call for Papers eingereicht werden. Sie können auch den Stand einzelner Projekte anschaulich beschreiben oder Soft­ware demonstrieren.

2) Vorträge

Vorträge (Abstracts: mindestens 1200, maximal 1500 Wörter) stellen unveröffentlichte Ergebnisse dar, und / oder berichten über die Entwicklung von signifikanten neuen Methoden oder digitalen Res­sourcen und / oder stellen ein methodisch / theoretisches Konzept vor. Für die einzelnen Vorträge sind 20 Minuten Präsentationszeit und 10 Minuten für Fragen vorgesehen. Es wird erwartet, dass im Abstract zumindest signifikante Zwischenergebnisse vorgelegt werden. Vortragsvorschläge sollten den Forschungsbeitrag in geeigneter Weise auf dem Hintergrund des Forschungsstands kontextualisieren und seine Bedeutung für die (digitalen) Geisteswissenschaften oder einen jeweiligen Teilbereich deutlich machen. Ein Literaturverzeichnis ist beizufügen. Für die Ankündigung von Vorhaben, zu denen noch keine Zwischenergebnisse vorliegen, ist das Posterformat vorgesehen.

3) Panels

Panels bieten drei bis sechs Teilnehmerinnen und Teilnehmern die Möglichkeit ein Thema auf der Basis einleitender Kurzvorträge zu diskutieren. In der Regel wird erwartet, dass von der 90-minütigen Sitzung je ein Drittel auf die vorbereiteten Statements, die Diskussion innerhalb des Panels und die Diskussion des Panels mit dem Publikum entfällt. Die Panel-Organisatorinnen und Organisatoren reichen eine kurze Beschreibung des Themas im Umfang von mindestens 1200, maximal 1500 Wörtern ein und bestätigen die Bereitschaft der aufgeführten Personen, am Panel teilzunehmen. Für die Annahme eines Panelvorschlags ist die stringente Darlegung des thematischen bzw. methodischen Zusammenhangs der Einzelbeiträge von entscheidender Bedeutung.

4) Vor der Konferenz stattfindende Workshops

Die Vorschläge sollten die folgenden Informationen enthalten:

  • Titel und eine kurze Beschreibung des Themas (mindestens 1200, maximal 1500 Wörter).
  • Die vollständigen Kontaktdaten aller Beitragenden sowie einen Absatz zu deren Forschungsinteressen.
  • Die Zahl der möglichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer.
  • Angaben zu einer etwa benötigten technischen Ausstattung.
  • Den Workshop spezifischen Call for Papers, falls ein solcher veröffentlicht wird.

Workshops dauern einen halben Tag. Von den Workshopleiterinnen und -leitern wird erwartet, dass sie sich für die Konferenz anmelden.

Call for Papers als pdf

III. Bewertung der Beiträge

Bewertungskriterien

  • Es handelt sich um einen originären Beitrag zum Gegenstandsbereich der DH (3-fach gewertet)
  • Allgemeine Empfehlung zur Annahme (3-fach)
  • Der Stand der Forschung ist hinreichend dargestellt (u.a. Bibliographie) (2-fach)
  • Die Forschungsmethodik ist verständlich beschrieben (2-fach)
  • Der Beitrag passt zum Leitthema der Konferenz (1-fach)
  • Der Abstract ist verständlich formuliert (1-fach)

Bewertungsskala (Punkte):

  • 5 – trifft völlig zu
  • 4 – trifft weitgehend zu
  • 3 – trifft eher zu
  • 2 – trifft eher nicht zu
  • 1 – trifft weitgehend nicht zu
  • 0 – trifft gar nicht zu

Es können demnach maximal 60 Punkte erreicht werden.

DHd-Mailingliste

Registrieren Sie sich für die DHd-Mailingliste [Info]. Um frühere Nachrichten an diese Liste zu sehen, besuchen Sie bitte das Archiv der Liste DHd [Link]. (Das aktuelle Archiv ist nur für die Abonnenten der Liste zugänglich.) .