Wissenschaftliches Programmkomitee der Konferenzen von DHd

Auf der Vorstandssitzung in Leipzig am 20.07.2015 wurde der erste Beschluss zu Funktion und Aufgaben des PK gefasst (Paragraphen wurden von Elisabeth Burr am 27.05.2016 neu sortiert). Nach der Tagung in Bern 2017 wurde dieser Beschluss von Elisabeth Burr etwas überarbeitet und präzisiert. Der Vorstand hat den neuen Entwurf diskutiert, geringfügig modifi­ziert und die aktuelle Version per Mailumlauf beschlossen.

 

Das wissenschaftliche Programm der Jahrestagungen wird durch ein vom Verband DHd eingesetztes internationales Programmkomitee auf Grundlage eines Call for Papers und eines Review-Verfahrens erstellt.

 

Das wissenschaftliche Programmkomitee wird vom Verband DHd vor der Ausarbeitung des Call for Papers eingesetzt. Es hat in der Regel 10-12 Mitglieder, die möglichst verschiedene Fachgebiete und die verschiedenen deutschsprachigen Länder angemessen vertreten. Frauen und Männer sollten im PK zu etwa gleichen Anteilen vertreten sein. Die Mitglieder des PK sollen Mitglieder des Verbands DHd sein.

 

Das PK hat eine erste Vorsitzende bzw. einen ersten Vorsitzenden und wählt unter seinen Mitgliedern eine zweite Vorsitzende bzw. einen zweiten Vorsitzenden. Die lokale Organisa​tion der jeweiligen Tagung entsendet eine Vertreterin bzw. einen Vertreter in das Programm​komitee. Sie / er hat Stimmrecht und soll als Verbindung zwischen dem PK und der lokalen Organisation fungie​ren.

 

Der bzw. die Vorsitzende des Programmkomitees hat die Aufgabe, Vorschläge für Plenar­vorträge beim PK und der lokalen Ausrichtung einzuholen. Plenarvorträge sollen unter Be­rücksichtigung kultureller, disziplinärer, geographischer und anderer Arten von Diversität ausgewählt werden. Die lokale Ausrichtung kann eine Nominierung aus finanziellen Gründen oder Interessenskonflikten ablehnen, die endgültige Auswahl ist Sache des PK. Stehen die Plenarvorträge fest, dann lädt die lokale Organisation die Vortragenden ein und ist verant­wortlich für Unterbringung und Reiseplanung.

 

Das Programmkomitee hat die Aufgabe, die Beitragsvorschläge an die Gutachter_innen zu vergeben und ihnen einen Termin für die Abgabe zu nennen. Sollten sich Mitglieder des PK dazu bereit erklären, auch als Gutachter_in tätig zu sein, ist dies eine persönliche Entschei­dung.

 

Die Mitglieder des PK (und die Gutachter_innen) sollten Gründe zu eventuellen Befangenhei­ten bei der Beurteilung angeben. Dort soll auch auf die Befangenheitskriterien der DFG verwiesen werden. Alle Gutachter_innen bzw. Mit­glieder des PK sollen an dieser Stelle ankreuzen, dass sie die DFG-Regeln zur Kenntnis ge­nommen und akzeptiert haben.

 

Das PK muss auf der Basis der eingegangenen Gutachten und in Absprache mit der lokalen Organisation bestimmen, wie viele Parallelstränge notwendig / angebracht sind, dann die Zeitfenster berechnen und einen Cut-off diskutieren / festlegen. Es muss sich dann Zweifels­fälle (z. B. weit auseinander liegende Begutachtungsergebnisse) und die um den Cut- off-Point herum angesiedelten Beiträge näher ansehen und diskutieren.

 

Schließlich muss das PK die angenommenen Beiträge sinnvoll in einzelne Sitzungen ordnen und dann auch Personen finden, die die jeweiligen Sitzung leiten. Sitzungsleiter_innen sollen Mitglieder von DHd sein oder werden wollen. Die Suche nach Sitzungsleiter_innen obliegt ausdrücklich dem PK. Leitungen von Panels oder Sektionen können dem PK Sitzungslei­ter_innen zwar vorschlagen, die Entscheidung trifft aber das PK.

Seit der DHd2023 gibt es eine Ombudstelle für die DHd-Konferenz.

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