Die methodischen Debatten der Digital Humanities verdienen auch außerhalb der jährlichen Tagungen weitergeführt zu werden. Der Vorstand schlägt deshalb vor, für die Themen, die er in seinem Thesenpapier als für die Weiterentwicklung der Digital Humanities bis zum Jahre 2020 wichtig benannt hat, Arbeitsgruppen einzurichten.
Diese Arbeitsgruppen sollen die angerissenen Themen zwischen den jährlichen Konferenzen in kleinen Gruppen weiterdiskutieren und die Ergebnisse dieser Diskussionen auf der nächstfolgenden Tagung öffentlich vorstellen. Die Ergebnisse sollen nach Möglichkeit in Form einer Open Access Publikation im Rahmen des Veröffentlichungsprogrammes des Verbandes bereitgestellt werden, wobei sie spätestens 14 Tage vor der jeweiligen Jahreskonferenz im Internet vorliegen sollen, um eine fundierte Diskussion zu ermöglichen. Der Vorstand möchte keine einengenden Strukturen vorgeben; um den Arbeitsgruppen jedoch eine gewisse Verbindlichkeit zu verleihen, wurde eine Geschäftsordnung erlassen, die die Einrichtung und Arbeit der AGs regelt.
Bisher wurden 17 DHd-Arbeitsgruppen gegründet:
Weitere AGs sind ausdrücklich erwünscht.
Bitte setzen Sie sich bei Interesse mit der Betreuerin der AGs (Rabea Kleymann) in Verbindung.
Alle offiziell bestätigten AGs des DHd-Verbands können einen Antrag auf Förderung stellen. Der Verband stellt zu diesem Zweck nach Kassenlage jährlich ein Budget zur Verfügung (gegenwärtig bis zu 1.000,00 EUR pro AG und Jahr). Anträge können jederzeit formlos vom / von der Convenor der AG über den Beauftragten bzw. die Beauftragte des Vorstandes (Betreuer*in der AGs) eingereicht werden. Der Vorstand begrüßt ausdrücklich Vorhaben, die eine anteilige Förderung benötigen bzw. Anträge, die nachweisen, dass andere Fördermittel nicht für die beschriebene Maßnahme genutzt werden können.
Der Vorstand entscheidet über die Anträge im Umlaufverfahren in der Regel innerhalb von vier Wochen oder bei umfangreicheren Maßnahmen im Rahmen einer Vorstandssitzung und auf Grundlage der verfügbaren Mittel. Der Antrag sollte in Kürze (nicht mehr als eine DIN-A4-Seite) das Vorhaben beschreiben, die Relevanz für die Arbeit der AG darlegen und eine Kostenkalkulation inkl. der Darstellung anteiliger Förderung enthalten. Gefördert werden können alle Tätigkeiten und Maßnahmen, die die unmittelbare Arbeit der AGs betreffen. Dazu zählen Druckkostenzuschüsse, Veranstaltungskosten für Workshops, die Übernahme von Reise- und/oder Übernachtungskosten für Expert*innen zu Vorträgen, Finanzierung studentischer Hilfskräfte u. ä. Der Vorstand erwartet, dass über die geförderte Maßnahme im Rahmen der Mitgliederversammlung der DHd berichtet wird, dass der Verband als Geldgeber genannt und ggf. sein Logo bei den Förderinstitutionen aufgeführt wird.